Bedingungen der Grundversorgung mit Elektrizität und Erdgas

 
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

am 13. Juli 2005 trat das zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten 3 Kalenderjahre festzustellen, sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Die Feststellung zum 01.07.2009 hat ergeben, Grundversorger im Sinne dieses Gesetzes für das Gebiet der Kernstadt Bebra (Strom und Gas) sowie im Stadtteil Weiterode (nur Gas) ist die Stadtwerke Bebra GmbH.

In diesem Zusammenhang geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Bebra GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität und Erdgas im Rahmen der Grundversorgung aufgrund neuer Gesetzeslagen den bisher gültigen und veröffentlichen Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Bebra GmbH für die allgemeine Versorgung von Tarifkunden mit Elektrizität und Erdgas entsprechen.

Das bedeutet für unseren bisherigen Tarifkunden, dass sich die Preise und Bedingungen nicht ändern. Unsere Allgemeinen Tarife und Bedingungen finden Sie

für Strom unter:
Vertrieb - Preise und Tarife oder

für Gas unter:
Vertrieb - Preise und Tarife

für Wasser unter:
Vertrieb - Preise und Tarife