Schlichtungsstelle Energie

 

Ab dem 1. November 2011 können sich Haushaltskunden, wenn ihrer Beschwerde nicht durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU) abgeholfen wurde, an die folgende Schlichtungsstelle wenden:

  Schlichtungsstelle Energie
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon 0 30 / 27 57 240-0
info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
 

Diese Schlichtungsstelle Energie wird gemeinsam vom BDEW und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VzBv), sowie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem Bundesverband neuer Energieanbieter getragen und wurde am 26. Oktober 2011 von den Bundesministerien für Wirtschaft und Verbraucherschutz (BMWi und BMELV) als zentrale Schlichtungsstelle Energie in Deutschland anerkannt.

Damit wird eine Vorgabe aus dem 3. Energiebinnenmarktpaket für den Strom- und Gasmarkt umgesetzt.

Das am 4. August 2011 in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet Energieversorgungsunternehmen eingegangene Kundenbeschwerden innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten und bei Ablehnung der Beschwerde dies zu begründen (§ 111a EnWG).

Die Regelung betrifft nur Beschwerden von Kunden, die Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind, d.h. in der Regel Haushaltskunden, die Strom und Gas zu privaten Zwecken beziehen.

Bei Ablehnung der Kundenbeschwerden muss das Energieversorgungsunternehmen auf das mögliche Schlichtungsstellenverfahren hinweisen (§ 111a EnWG). Es ist verpflichtet, an dem möglicherweise folgenden Schlichtungsverfahren teilzunehmen.