Errichtungs-, Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Trinkwasserinstallation, dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) oder die zugelassenen Fachfirmen ausgeführt werden.
Dies gewährleistet, dass die für die Wasserinstallation wichtigen technischen Regeln, insbesondere die DIN 1988 und der EN 1717, eingehalten werden.
Die Überprüfung der Kundenanlage erfolgt durch die Stadtwerke Bebra GmbH, spätestens zum Zeitpunkt der Wasserzählersetzung. Prüfgrundlage und somit auch Voraussetzung für die Zählersetzung ist die Vorlage der "Anmeldung für die Ausführung einer Wasseranlage", die durch den zugelassenen Installateur bei uns eingereicht werden muss. Ohne die Anmeldung erfolgt grundsätzlich keine Zählersetzung.
Eine Liste der bei den Stadtwerken Bebra GmbH eingetragenen Fachfirmen, finden Sie hier. Neben den dort aufgeführten Firmen, können selbstverständlich alle anderen Firmen, die ihre Qualifikation für Trinkwasserinstallationen nachweisen oder Zulassungen bei anderen Versorgungsunternehmen haben, in unserem Versorgungsgebiet Arbeiten an Trinkwasserinstallationen ausführen.