Rollout Moderner Messeinrichtungen
Hier sind alle wichtigen Informationen der Stadttwerke Bebra GmbH rund um den Rollout moderner Messeinrichtungen (mME) für Dienstleister, Lieferanten, Anschlussnehmer und Bauherren zusammengestellt.
Durch das Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind alle grundzuständigen Messstellenbetreiber verpflichtet, künftig in allen Verbrauchsanlagen moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme einzubauen.
Gemäß §37 Abs. 1 MsbG informiert die Stadtwerke Bebra GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber nachfolgend über den Umfang ihrer Rolloutverpflichtungen, ihre Standardleistungen sowie mögliche Zusatzleistungen.
Das MsbG trifft umfangreiche Vorgaben zum Inhalt und Abschluss von Messstellenverträgen. Der Vertrag i. S. d. § 9 Absatz 1 Nr. 1 MsbG umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt. Sofern die Abwicklung des Messstellenbetriebs nicht Vertragsbestandteil zwischen Anschlussnutzer und seinem Lieferanten ist, kommt der Vertrag zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer dadurch zustande kommt, dass der Anschlussnutzer Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnimmt.
Messstellenbetreiber- und Messdienstleisterrahmenvertrag Strom/Gas:
Strom ab 01.10.2017:
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen nach § 9 Abs.1 Nr. 1 + 2 MsbG
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nach §9 Abs.1 Nr. 3 MsbG
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nach §9 Abs.1 Nr. 3 MsbG
Gas ab 01.10.2017:
MSB-RV Gas §9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG
Preisblatt ab 01.01.2021:
Preisblatt ab 01.01.2018:
Abrechnungsvereinbarung mME und iMS
Kontaktdatenblatt MSB
Kontaktdatenblatt MSB Stadtwerke Bebra GmbH
Kontaktkarte RSASSA-PSS-fähiges Postfach