Die Netznutzungsentgelte basieren nach Struktur und Höhe auf den Grundsätzen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Netzentgeltverordnung Strom.
Unser Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, d. h. jeder Nutzer des Netzes der Stadtwerke Bebra GmbH zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Anhand unserer Preisblätter haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante Netznutzungsentgelt, welches die Stadtwerke Bebra GmbH für die Netznutzung in Rechnung stellt, zu ermitteln. Die Stadtwerke Bebra GmbH garantiert allen Kunden eine diskriminierungsfreie Netznutzung zu.
Danach gilt für jeden Netzkunden:
Alle am Netz der Stadtwerke Bebra GmbH angeschlossenen Netzkunden werden über das Netznutzungsentgelt an den allgemeinen Netzkosten beteiligt. Es beinhaltet neben der Nutzung der Netzinfrastruktur auch den Verlustausgleich.
Für jede Netznutzung ist neben dem Netznutzungsentgelt auch ein Entgelt für die Messung und Abrechnung sowie Konzessionsabgabe zu zahlen. Hinzu kommen Beträge, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erhoben werden.
Die Stadtwerke Bebra GmbH ist berechtigt, notwendige Anpassungen des Netznutzungsentgeltes wegen Einführung, Änderung oder Wegfall von Steuern, Abgaben oder anderer direkter oder indirekter öffentlich-rechtlicher oder sonstiger Belastungen vorzunehmen, die für die Bestimmung der Netznutzungsentgelte maßgebend waren. Dies gilt auch bei Änderung der Grundlagen zur Bestimmung der Netznutzungsentgelte.
Netznutzungsvertrag Kunde (Strom)
Netznutzungsvertrag BK6-17-168 ab 01.04.2018
Netznutzungsvertrag
AGB
LRV Strom Anlage A
Preisblatt Netzentgelte ab 01.01.2022
Preisblatt Netzentgelte ab 01.01.2021
Preisblatt Netzentgelte ab 01.01.2020
Referenzpreisblatt für vermNNE nach § 18 Abs. 2 StromNEV ab 01.01.2018
LRV Anlage B
Kontaktdatenblatt Strom
LRV Anlage C
EDI-Vereinbarung
LRV Anlage D
Unterbrechung der Anschlussnutzung und Stornierung dieser Anweisungen
LRV Anlage E
Zuordnungsvereinbarung
Informationen Netznutzung