Wasseranalyse
Unser Trinkwasser dient dem "Wohl der Allgemeinheit" und ist unser wichtigstes Lebensmittel. Aufgrund dieser herausragenden Bedeutung hat der Gesetzgeber durch Erlass von verschiedenen Gesetzen und Verordnungen dem Schutz des Wassers höchste Bedeutung zugemessen.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem Hessischen Wassergesetz (HWG), die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie die Rohwasser Untersuchungsverordnung (RUV). Hier finden sich auch die Verpflichtungen das Wasser regelmäßig untersuchen zu lassen. Die Untersuchungsergebnisse werden den zuständigen Behörden, wie dem Gesundheitsamt, Umweltamt, etc. für deren Kontroll- und Überwachungsaufgaben zur Verfügung gestellt.
Stellvertretend für alle von den Stadtwerken Bebra betriebenen Wassergewinnungsanlagen, haben wir für interessierte Bürger die Untersuchungsergebnisse des Hochbehälter Bebra veröffentlicht.
Wasserhärte
Das Waschmittelgesetz schreibt vor, dass die Wasserhärte jährlich einmal veröffentlicht wird. Die Wasserhärte erfasst die Summe der Härtebildner, d.h. im wesentlichen Calcium und Magnesium. Von der Härte hängt z. B. die Waschmitteldosierung, die Spülmaschi-neneinstellung etc. ab. Das Waschmittelgesetz unterscheidet folgende Härtebereiche:
Härtebereich |
Härte in mol/m3 | Härte in °dH |
1 | bis 1,5 | bis 8,4 |
2 | 1,5 - 2,5 | 8,4 - 14 |
3 | über 2,5 | über 14 |
In Bebra werden Wässer verschiedener Härte geliefert. Teilweise wird ein Mischwasser aus mehreren Brunnen eingespeist. Eine Angabe der Wasserhärte, die für das gesamte Versorgungsgebiet gilt, ist daher nicht möglich. Den Härtebereich in Ihrer Straße bzw. in Ihrem Ortsteil, können Sie durch Drücken des Links Wasserhärte abfragen. Sollte Ihre Straße dort nicht aufgeführt sein, erhalten Sie von uns telefonische Informationen.