12 Abschlagszahlungen ab 15.02.2026
Die Stadtwerke Bebra GmbH wird in diesem Jahr die Abschlagszahlungen für Strom, Gas, Wasser und Abwasser bei ihren Kunden von bisher 11 wieder zurück auf 12 Teilbeträge verändern.
Die Fälligkeiten der Abschlagszahlungen werden zusätzlich noch von bisher 31./30. des Monats auf den 15. des Monats geändert.
Folgende Fälligkeitstermine gelten für das Jahr 2026:
15.02.2026 Abschlag 01/26
15.03.2026 Abschlag 02/26
15.04.2026 Abschlag 03/26
15.05.2026 Abschlag 04/26
15.06.2026 Abschlag 05/26
15.07.2026 Abschlag 06/26
15.08.2026 Abschlag 07/26
15.09.2026 Abschlag 08/26
15.10.2026 Abschlag 09/26
15.11.2026 Abschlag 10/26
15.12.2026 Abschlag 11/26
15.01.2027 Abschlag 12/26
Aktuelle Information zur Energiepreisbremse für Strom und Gas
Die Stadtwerke Bebra GmbH setzt die vom Gesetzgeber beschlossenen Entlastungen der Verbraucherinnen und Verbraucher um.
Sobald die Einführung in unserem Abrechnungssystem stattgefunden hat, werden die betroffenen Kundinnen und Kunden ein Anschreiben mit detaillierten Informationen zur Energiepreisbremse und zur Neufestsetzung ihrer Abschläge erhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier
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Erdgas ist ein Produkt der Natur – schadstoffarm, günstig und effizient.
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Entstördienst Strom/Wasser/Abwasser:
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Entstördienst Gas:
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Unser Entstörungsdienst ist Tag und Nacht schnell am Einsatzort. Bitte hinterlassen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Telefonnummer sowie den Grund Ihres Anrufes. Die Bereitschaftszentrale der EAM Netz GmbH gibt diese Daten an unseren Bereitschaftsdienst weiter.
Bevor Sie eine Störung melden, überprüfen Sie bitte zuerst Ihre elektrische Anlage. Sind alle Sicherungen eingeschaltet oder hat evtl. der FI-Schutzschalter ausgelöst. Derartige Störungen sind Aufgaben Ihres Elektrohandwerkers.
Besondere Maßnahmen
bei Gasstörungen!
- Keine Panik!
- Gashahn zu!
- Keine Flammen, keine Funken, keine Schalter betätigen, kein Telefon!
- Mitbewohner warnen (klopfen, nicht klingeln!), raus aus dem Haus!
- Alle Fenster und Türen auf, für Durchzug sorgen!
- Bereitschaftsdienst anrufen – von außerhalb des Hauses!








