Allgemeine Informationen
Wasser ist Leben
Die Stadtwerke Bebra GmbH versorgt die Bevölkerung der Stadt Bebra und ihre Ortsteile mit Trinkwasser.
Die Klarheit- jeder Tropfen der durchschnittlich 40 Kubikmeter, die pro Einwohner im Jahr im Versorgungsgebiet Bebra verbraucht werden, hat höchste Trinkqualität. Bedarfsspitzen in den Sommermonaten lassen sich problemlos abdecken. Unser Rohwasser ist qualitativ so gut, dass es auch unaufbereitet als Trinkwasser genutzt werden kann.
Die Stadtwerke Bebra GmbH bietet in ihrem Versorgungsgebiet die Wasserlieferung nach den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) an. In Verbindung damit wurden für Bebra mit seinen Ortsteilen Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV erlassen, die einzelne Regelungen der Verordnung näher erläutern bzw. konkretisieren.
Trinkwasser darf nicht teuer sein –
Unser Wasserpreis
Wasserpreise
Tarif für Ein- und Zweifamilienhäuser
2,03 €/m³ bis 31.12.2024
Preisinformationen
Wasserpreis bis 31.12.2024: 2,03 €/m³
Grundpreis bei einer Zählergröße bis QN 2,5 (Ein-/Zweifamilienhaus) bis 31.12.2024: 6,42 €/Monat
Preise sind Bruttopreise, inklusive aller Steuern und Abgaben.
2,26 €/m³ ab 01.01.2025
Preisinformationen
Wasserpreis ab 01.01.2025: 2,26 €/m³
Grundpreis bei einer Zählergröße bis QN 2,5 (Ein-/Zweifamilienhaus) ab 01.01.2025: 8,56 €/Monat
Preise sind Bruttopreise, inklusive aller Steuern und Abgaben.
TARIFMERKMALE
Alle hier nicht aufgeführten Preise können unserem Preisblatt Wasser entnommen werden.
Wasseranalyse und HÄRTEGRAD
Wasseranalyse
Unser Trinkwasser dient dem „Wohl der Allgemeinheit“ und ist unser wichtigstes Lebensmittel. Aufgrund dieser herausragenden Bedeutung hat der Gesetzgeber durch Erlass von verschiedenen Gesetzen und Verordnungen dem Schutz des Wassers höchste Bedeutung zugemessen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem Hessischen Wassergesetz (HWG), die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie die Rohwasser Untersuchungsverordnung (RUV). Hier finden sich auch die Verpflichtungen das Wasser regelmäßig untersuchen zu lassen. Die Untersuchungsergebnisse werden den zuständigen Behörden, wie dem Gesundheitsamt, Umweltamt, etc. für deren Kontroll- und Überwachungsaufgaben zur Verfügung gestellt. Stellvertretend für alle von den Stadtwerken Bebra betriebenen Wassergewinnungsanlagen, haben wir für interessierte Bürger die Untersuchungsergebnisse des Hochbehälter Bebra veröffentlicht.
Wasserhärte
Das Waschmittelgesetz schreibt vor, dass die Wasserhärte jährlich einmal veröffentlicht wird. Die Wasserhärte erfasst die Summe der Härtebildner, d.h. im wesentlichen Calcium und Magnesium. Von der Härte hängt z. B. die Waschmitteldosierung, die Spülmaschineneinstellung etc. ab. Das Waschmittelgesetz unterscheidet folgende Härtebereiche:
Härtebereich | Härte in mol/m3 | Härte in °dH |
---|---|---|
1 | bis 1,5 | bis 8,4 |
2 | 1,5 – 2,5 | 8,4 – 14 |
3 | über 2,5 | über 14 |
In Bebra werden Wässer verschiedener Härte geliefert. Teilweise wird ein Mischwasser aus mehreren Brunnen eingespeist. Eine Angabe der Wasserhärte, die für das gesamte Versorgungsgebiet gilt, ist daher nicht möglich. Den Härtebereich in Ihrer Straße bzw. in Ihrem Ortsteil, können Sie über den unterstehenden Link abfragen. Sollte Ihre Straße dort nicht aufgeführt sein, erhalten Sie von uns telefonische Informationen.
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