Aktuelles
Preisanpassung zum 01.11.2022
Gasumlage fällt weg, Steuersenkung bleibt erhalten
Die Ampel-Koalition will die steigenden Gaspreise in Deutschland mit einer Preisbremse dämpfen, dazu hat sie sich auf ein Entlastungspaket von bis zu 200 Milliarden Euro geeinigt. Die ursprünglich geplante Gasumlage wird gestrichen.
Die Speicherumlage nach dem § 35 e (EnWG)- nicht zu verwechseln mit der Gasbeschaffungsumlage- die, die Kosten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit, ersetzen soll, bleibt.
Die Gasspeicherumlage beträgt ab 01.10.2022 0,059 ct/kWh und die SLP-Bilanzierungsumlage 0,570 ct/kWh.
Die befristete Mehrwertsteuersenkung auf 7% für die Gaslieferung wird ab 01.10.2022 eingeführt. Mehr dazu lesen Sie hier
Ab 01.11.2022 bis 31.12.2022 sind in unseren Arbeitspreisen enthalten:
Gasspeicherumlage: 0,089 ct/kWh
SLP-Bilanzierungsumlage: 0,855 ct/kWh
Summe der Umlagen: 0,944 ct/kWh
Allgemeine Informationen
Erdgas – ein naturbelassener Energieträger
Erdgas ist ein Produkt der Natur. Das Naturgas, das heute unterirdisch zu den Verbrauchern in Haushalten, Gewerben und Industrie fließt, ist vor ca. 600 Mio. Jahren entstanden.
Das Erdgas wird durch ein unterirdisches Pipelinenetz direkt in das rund 64 Kilometer lange Verteilnetz geliefert und strömt in über 1920 Haushalte.
Erdgas ist eine saubere Sache: Es muss, im Gegensatz zu anderen Energieformen, nicht umgewandelt, sondern kann sofort genutzt werden. Da es hauptsächlich aus der Kohlenwasserstoffverbindung Methan besteht, verbrennt Erdgas schadstoffarm.
unsere ERDGAS-GrundTarife:
Als Erdgas-Grundversorger in der Kernstadt Bebra und dem Stadtteil Weiterode, stufen wir Sie anhand Ihres Verbrauchs automatisch in einen unserer drei Grundtarife ein.
Alle Preisinformationen und Tarifmerkmale richten sich an Haushalts- und Gewerbekunden und nach dem jeweiligen Jahresverbrauch. Der Gesamtpreis setzt sich jeweils aus dem Grundpreis und entsprechenden Arbeitspreis zusammen.
GAS-KLEIN
Kleinverbrauchstarif
(Leerstand (bis 3.633 kWh)
4,00 €
Abschlagsrate pro Monat
Gesamt im Jahr: 45,77 € bei einem voraussichtlichen Jahresverbrauch von 100 kWh/Jahr, Preise inkl. Mehrwertsteuer (ab 01.04.2024)
Preisinformationen
Preise ab 01.04.2024
Arbeitspreis: 16,49 ct/kWh
Grundpreis: 2,44 €/Monat
Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die derzeit gültige Umsatzsteuer (19%).
TARIFMERKMALE
Die Erteilung eines SEPA-Mandats ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
GAS-MINI
Grundpreistarif I
(1-Personen-Haushalt bis 10.272 kWh)
106,00 €
Abschlagsrate pro Monat
Gesamt im Jahr: 1.270,12 € bei einem voraussichtlichen Jahresverbrauch von 8000 kWh/Jahr, Preise inkl. Mehrwertsteuer (ab 01.04.2024)
Preisinformationen
Preise ab 01.04.2024
Arbeitspreis: 14,69 ct/kWh
Grundpreis: 7,91 €/Monat
Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die derzeit gültige Umsatzsteuer (19%).
TARIFMERKMALE
Die Erteilung eines SEPA-Mandats ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
GAS-MAXI
Grundpreistarif II
(Familien ab 10.273 kWh)
155,00 €
Abschlagsrate pro Monat
Gesamt im Jahr: 1.849,20 € bei einem voraussichtlichen Jahresverbrauch von 12000 kWh/Jahr, Preise inkl. Mehrwertsteuer (ab 01.04.2024)
Preisinformationen
Preise ab 01.04.2024
Arbeitspreis: 14,19 ct/kWh
Grundpreis
Zähler bis G 6: 12,20 €/Monat
Zähler bis G 10: 18,15 €/Monat
Zähler bis G 16: 24,22 €/Monat
Zähler bis G 25: 36,36 €/Monat
Zähler bis G 40: 58,35 €/Monat
Zähler bis G 65: 84,75 €/Monat
Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die derzeit gültige Umsatzsteuer (19%).
TARIFMERKMALE
Die Erteilung eines SEPA-Mandats ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Unser Sondertarif GSV 1
lohnen sich!
Die Stadtwerke Bebra GmbH bietet innerhalb ihres Versorgungsgebietes Erdgas zu den unten genannten Preisen an. Alle Preisinformationen und Tarifmerkmale richten sich an Haushalts- sowie Gewerbekunden und nach dem jeweiligen Jahresverbrauch. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem entsprechenden Arbeitspreis zusammen.
Sondervertrag GSV 1
(für Kunden bis 100.000 kWh)
143,00 €
Abschlagsrate pro Monat
Gesamt im Jahr: 1.707,60 € bei einem voraussichtlichen Jahresverbrauch von 12.000 kWh/Jahr, Preise inkl. Mehrwertsteuer (ab 01.04.2024)
Preisinformationen
ab 01.04.2024
Arbeitspreis: 13,01 ct/kWh
Grundpreis: 12,20 €/Monat
Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die derzeit gültige Umsatzsteuer (19%).
TARIFMERKMALE
Vertragslaufzeit: 12 Monate ab Vertragsschluss (Erstlaufzeit)
Kündigungsfrist: 4 Wochen
Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit.
Allgemeine Informationen zu den
GasPreisen
Vorbemerkung
Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Die Verbrauchsmenge in kWh wird durch Multiplikation der am Zähler abgelesenen Kubikmeter mit einem Umrechnungsfaktor ermittelt. Der Umrechnungsfaktor wird unter Berücksichtigung der physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Erdgases mittels Luftdruck (P amb = 988 mbar, Gastemperatur 15°C) von der Stadtwerke Bebra GmbH jährlich festgelegt. Er beträgt ca. 10,50 kWh/m³.
Gastarife
Der Gaspreis setzt sich bei den Grundpreistarifen aus einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen und einem Arbeitspreis für die abgenommenen Kilowattstunden Erdgas zusammen, beim Kleinverbrauchstarif aus einem Jahresmesspreis und einem Arbeitspreis für die abgenommenen Kilowattstunden Erdgas. Der Jahresgrund- bzw. -messpreis wird in monatlichen Teilbeträgen berechnet.
Tarifwahl
Der Abnehmer ist berechtigt, unter den genannten, für alle Verwendungszwecke geltenden Tarifen, den Tarif zu wählen, nach dem er seinen Bedarf an Erdgas decken will.
Gültigkeit
Im Gaspreis ist die Konzessionsabgabe gem. § 2 Abs. 2 und Abs. 3 der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung-KAV)“ in der jeweils gültigen Fassung enthalten. Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Bebra GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung, entsprechen den bisher gültigen und veröffentlichten Tarifen.
ABWENDUNGSVEREINBARUNG GAS
Sobald Sie von uns ein Schreiben erhalten, dass Sie über die kurz bevorstehende Unterbrechung Ihrer Energieversorgung informiert, liegt Ihnen auch das Angebot für eine Abwendungsvereinbarung vor.
Unterschreiben Sie dieses Angebot rechtzeitig und schicken Sie es so zurück, dass es uns bis spätestens 1 Tag vor der angekündigten Unterbrechung vorliegt. Nur so vermeiden Sie weitere Kosten und können die drohende Unterbrechung Ihrer Energieversorgung abwenden.
BÜRGERINNEN UND BÜRGER VERTRAUEN
UNS Als Erdgas-Grundversorger
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten 3 Kalenderjahre festzustellen, sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Die Feststellung für Gas zum 1. Juli 2024 hat ergeben: Grundversorger im Sinne des § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für das Gebiet der Kernstadt Bebra und des Stadtteils Weiterode ist die Stadtwerke Bebra GmbH.
Die Bedingungen für die Belieferung von Erdgas in der Grundversorgung sind in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt.
Die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV gelten mit dem Tag ihres Inkrafttretens mit Wirkung für die Zukunft für alle
- Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Gas in Niederdruck, die ab diesem Zeitpunkt erstmalig abgeschlossen werden.
- bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Gas in Niederdruck, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen worden sind. (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 4 GasGVV)
- Ersatzversorgungsverhältnisse mit Gas in Niederdruck mit Letztverbrauchern, die ab diesem Zeitpunkt erstmalig nach § 38 Abs. 1 Satz 1 EnWG entstehen.
- bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Gas in Niederdruck mit Letztverbrauchern.
Bedingungen Ersatzversorgung: Der Grundversorger liefert die Energie der Ersatzversorgung. Es gelten die entsprechenden Bedingungen sowie zusätzlich die Bedingungen Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierter Leistungsmessung.
Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, einem von einer drohenden Versorgungsunterbrechung betroffenen Kunden den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Das Muster der Abwendungsvereinbarung finden Sie hier.
Erdgastankstelle – Außer Betrieb
umweltfreundlich Gas geben!
Die Erdgaszapfsäulen an der JET-Tankstelle in der Hersfelder Straße 37 werden durch die Stadtwerke Bebra GmbH beliefert.
Aktuell sind die Erdgaszapfsäulen bis auf Weiteres außer Betrieb.
FÖRDERPROGRAMM ERDGAS-
KRAFTFAHRZEUGE
Kostengünstig im Betrieb, verbinden CNG-Fahrzeuge Ökonomie und Ökologie auf verbraucherfreundliche Weise. Sie fahren nahezu klimaneutral, schonen Ihren Geldbeutel und die Umwelt.
Diese umweltfreundliche und saubere Mobilität durch die Nutzung von Kraftfahrzeuge mit CNG-Kraftstoff fördern die Stadtwerke Bebra GmbH.
Als Förderung erhalten Sie einen Zuschuss in Form eines Tankgutscheins für 800 kg Erdgas (CNG), dies entspricht einer vergleichbaren Menge von ca. 1.200 l Super-Benzin.
Ansprechpartner:
Jörg Lingelbach, Gasmeister
service@stadtwerke-bebra.de
(0 66 22) 92 45 – 53 39
Eigenheim geplant?
Wir schließen Ihr Traumhaus ans Netz!
– Zu den Anträgen.
Sie planen Ihr Eigenheim und benötigen einen Erdgashausanschluss?
Wir sind Ihr Partner und schließen Ihr Vorhaben ans Netz.
Alle nötigen Anträge finden Sie zum Download hier