Allgemeine Informationen
Stromversorgung aus
Erneuerbaren Energien
Strom bedarf nicht nur eines günstigen Preises, Strom braucht auch Verlässlichkeit und Klimaneutralität. Wir liefern ausschließlich Strom aus Erneuerbaren Energien und sichern so Ihre Stromversorgung heute und in Zukunft. Alle Informationen zu unseren Tarifen finden Sie auf dieser Seite. Gerne beraten wir Sie zum jeweiligen Tarif, sowie bei Problemen mit Ihrer Jahresabrechnung kostenlos in unseren Büros oder bei Ihnen vor Ort. Unser Tipp: Um Ressourcen sowie Ihren Geldbeutel zu schonen, helfen wir Ihnen Stromfresser aufzuspüren und stellen Ihnen hierfür unser Energiemessgerät kostenlos zur Verfügung.
100% ÖKOSTROM – UNSERE TARIFE IM
Überblick
Alle Preisinformationen und Tarifmerkmale gelten sowohl für den Haushaltsbedarf, als auch für den gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf bis 100.000 kWh.
BEBRA-BASIC
Bebra-GrundTarif
48,00 €
Abschlagsrate pro Monat
Gesamt im Jahr: 577,70 € bei einem voraussichtlichen Jahresverbrauch von 1000 kWh/Jahr, Preise inkl. Mehrwertsteuer (ab 01.01.2023)
BEBRA-VARIO
Sondertarif
94,00 €
Abschlagsrate pro Monat
Gesamt im Jahr: 1.129,50 € bei einem voraussichtlichen Jahresverbrauch von 2500 kWh/Jahr, Preise inkl. Mehrwertsteuer (ab 01.01.2023)
BEBRA-E-Mobil
Sondertarif für AUTOSTROM
35,00 €
Abschlagsrate pro Monat
Gesamt im Jahr: 418,50 € bei einem voraussichtlichen Jahresverbrauch von 1000 kWh/Jahr, Preise inkl. Mehrwertsteuer (ab 01.01.2023)
BEBRA-NACHT
Sondertarif für elektrische Nachtspeicherheizungen
254,00 €
Abschlagsrate pro Monat
Gesamt im Jahr: 3.052,00 € bei einem voraussichtlichen Jahresverbrauch von 10.000 kWh/Jahr, Preise inkl. Mehrwertsteuer (ab 01.01.2023)
BEBRA-WP
Sondertarif für elektrische Wärmepumpen
268,00 €
Abschlagsrate pro Monat
Gesamt im Jahr: 3.213,00 € bei einem voraussichtlichen Jahresverbrauch (Eintarif) von 10.000 kWh/Jahr, Preise inkl. Mehrwertsteuer (ab 01.01.2023)
Allgemeine Informationen zu den
Stromtarifen
Vorbemerkung
Die Stromtarife der Stadtwerke Bebra GmbH gelten sowohl für den Haushaltsbedarf als auch für den gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf.
Stromtarife
Der Strompreis setzt sich bei der Grundversorgung aus einem Jahresgrundpreis und dem Arbeitspreis zusammen. Mit dem Grundpreis werden Leistungs- und Verrechnungspreise abgerechnet. Mit dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet.
Der Arbeitspreis enthält:
- die Stromsteuer von derzeit 2,05 ct/kWh
- die Umlagen der Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und
- die Konzessionsabgabe. Die Konzessionsabgabe wird an die Gemeinde abgeführt. Die Höchstwerte betragen gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) für die Stadt Bebra 1,32 ct/kWh.
Tarifwahl
Die Stadtwerke Bebra GmbH ermöglicht den Kunden, durch den Abschluss von Sonderverträgen, den Strom kostengünstig zu beziehen.
Zahlungsweise
Der Zahlungsverkehr per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren ermöglicht den Kunden eine bequeme, sichere, termingerechte und kostengünstige Zahlung. Für Kunden, die die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahren nicht nutzen möchten, können ihre Stromrechnung per Überweisung, Bankeinzahlung oder bar am Kassenautomaten der Stadtwerke Bebra GmbH leisten.
ABWENDUNGSVEREINBARUNG STROM
Sobald Sie von uns ein Schreiben erhalten, dass Sie über die kurz bevorstehende Unterbrechung Ihrer Energieversorgung informiert, liegt Ihnen auch das Angebot für eine Abwendungsvereinbarung vor.
Unterschreiben Sie dieses Angebot rechtzeitig und schicken Sie es so zurück, dass es uns bis spätestens 1 Tag vor der angekündigten Unterbrechung vorliegt. Nur so vermeiden Sie weitere Kosten und können die drohende Unterbrechung Ihrer Energieversorgung abwenden.
Unser Strom – Ein ZERTIFIZIERTES
NATURPRODUKT
Stromkennzeichnung
Wir liefern Ihnen ausschließlich Strom aus Erneuerbaren Energien und informieren Sie über dessen Erzeugung (§ 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)) auf Basis der Daten 2023.
Die Bundesnetzagentur überwacht zusammen mit dem Umweltbundesamt, dass wir tatsächlich Strom aus Erneuerbaren Energien an unsere Kunden liefern. Damit sind 0 g/kWh CO²-Emmissionen und 0 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
Der Energiemix in Deutschland 2023 setzt sich aus 1,5% Kernkraft, 25,5% Kohle, 12,1% Erdgas, 1,4% sonstige fossilen Energieträgern, 49,1% gefördert nach EEG erneuerbare Energien und 10,4% sonstige erneuerbare Energie zusammen. Damit sind 324 g/kWh CO²-Emmissionen und 0,00004 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden. Hier setzen wir ein klares Zeichen, indem unsere Stromerzeugung zu 100 % erneuerbar sind.
Das Herkunftsnachweisregister (HKNR) im Umweltbundesamt hat einen Erklärfilm zur Erläuterung des Herkunftsnachweis-Systems und der Stromkennzeichnung für die Zielgruppe Endverbraucher*innen erstellen lassen.
Zertifikat Ökostrom
Wir sind zertifizierter Ökostromanbieter der Uniper Energy Sales GmbH.
Das Zertifikat bestätigt, dass unsere Strommengen aus erneuerbaren Energien erzeugt wurden. Als Nachweis stellen wir Ihnen das Zertifikat online zur Verfügung.
BÜRGERINNEN UND BÜRGER VERTRAUEN
UNS Als Grundversorger
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten 3 Kalenderjahre festzustellen, sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Die Feststellung für Strom zum 1. Juli 2024 hat ergeben: Grundversorger im Sinne des § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für das Gebiet der Kernstadt Bebra und den Stadtteilen Asmushausen, Blankenheim, Braunhausen, Breitenbach, Gilfershausen, Iba, Imshausen, Lüdersdorf, Rautenhausen, Solz und Weiterode ist die Stadtwerke Bebra GmbH.
Die Bedingungen für die Belieferung von Strom in der Grundversorgung sind in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt.
Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV gelten mit dem Tag ihres Inkrafttretens mit Wirkung für die Zukunft für alle
- Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Strom in Niederspannung, die ab diesem Zeitpunkt erstmalig abgeschlossen werden.
- bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Strom in der Niederspannung, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBEltV begründet worden sind. (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV)
- Ersatzversorgungsverhältnisse mit Strom in der Niederspannung mit Letztverbrauchern, die ab diesem Zeitpunkt erstmalig nach § 38 Abs. 1 Satz 1 EnWG entstehen.
- bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Strom in Niederspannung mit Letztverbrauchern.
Bedingungen Ersatzversorgung: Der Grundversorger liefert die Energie der Ersatzversorgung. Es gelten die entsprechenden Bedingungen sowie zusätzlich die Bedingungen Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierter Leistungsmessung.
Gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV ist der Grundversorger verpflichtet, einem von einer drohenden Versorgungsunterbrechung betroffenen Kunden den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Das Muster der Abwendungsvereinbarung finden Sie hier.
Wissenswertes zum TARIF HEIZ- UND
WÄRMESTROM
Nachtspeicherheizungen
Wohlige Wärme-komfortabel und zuverlässig:
Nachtspeicherheizungen erfüllen diese Anforderungen in idealer Weise. Viele Nutzer glauben, dass sie den Strom für ihre Nachtspeicherheizung ausschließlich über den Grundversorgungstarif beziehen können. Tatsächlich stellen wir für diese Technik einen Sondertarif für Nachtspeicherheizungen zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass der Strom auch über einen separaten Zähler abgerechnet werden kann.
Freigabezeit:
Die Freigabe zum Betrieb der Wärmespeicheranlage beträgt insgesamt 8 Stunden innerhalb von 24 Stunden, vorzugsweise in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Wärmepumpe
Durch eine Wärmepumpe können Sie Ihr Haus klimafreundlich und effizient mit erneuerbaren Energien und Strom heizen. Die elektrischen Wärmepumpenanlagen nutzen die Wärme aus der Umwelt zum Heizen. Sie leisten einen Beitrag zum Klimaschutz, da die Wärmepumpen beim Heizen CO² sparen.
Die Stadtwerke Bebra GmbH bietet Strom für elektrische Wärmepumpenanlagen zu attraktiven Sonderkonditionen an.
Jetzt Stromanschluss für Ihr E-Auto beantragen und die Umwelt schonen.
E-Autos, Pedelecs und E-Bikes: Elektrofahrzeuge können für bessere Luft und mehr Klimaschutz sorgen.
Die steigende Anzahl von Elektrofahrzeugen wird auch von der Stadtwerke Bebra GmbH berücksichtigt.
Planen Sie ein E-Auto anzuschaffen oder steht es bereits bei Ihnen in der Garage? Mit einer eigenen Wallbox können Sie in Zukunft ressourcenschonend und nachhaltig laden.
Hierfür bieten wir Ihnen den Bebra-E-Mobil Tarif an. Informieren Sie sich jetzt!
Eigenheim geplant? Wir schließen Ihr Traumhaus ans Netz! – Zu den Anträgen.
Sie planen Ihr Eigenheim und benötigen einen Stromhausanschluss?
Wir sind Ihr Partner und schließen Ihr Vorhaben ans Netz.
Alle nötigen Anträge finden Sie zum Download hier